AGB

Im Zusammenhang mit unserem Gästezimmer-bzw. FeWo-Reservierung möchten wir Sie lieber Feriengast auf Ihre Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag aufmerksam machen.

Gastaufnahmevertrag gültig ab 01.10.2023

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Gastaufnahmeverträge zwischen dem Vermieter Donautaler Wohlfühloase Frau Roswitha Stöpfel, Riedhauser Str. 15, 89423 Gundelfingen sowie Ferienhaus „Haus der Weichsel“, Pfannentalstr. 1, 89415 Veitriedhausen und dem Gast/Gästen und für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienunterkunft (Doppelzimmer / Ferienwohnung) vom Gast (Mieter) bestellt vom Gastgeber (Vermieter) die Bestellung angenommen ist. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

2) Vertragsabschluss Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Doppelzimmer bzw. die Ferienwohnung (FeWo), das Ferienhaus (FeHa) bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. der FeWo dem Gast Schadenersatz zu leisten. (Ausnahme: höhere Gewalt)

3) Leistungen, Preise und Bezahlung Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienunterkunft bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienunterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten. (Ausnahme: höhere Gewalt) Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 50% ist spätestens 5 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise durch Überweisung zu bezahlen. Kartenzahlung wird auch akzeptiert. Sollten die Anzahlung nicht innerhalb 5 Tagen bezahlt werden, liegt es dem Vermieter frei, die Buchung zu löschen und das Ferienobjekt weitervermieten. Der Mieter hat sich hierzu beim Vermieter zu erkundigen. Wird die Ferienunterkunft kurzfristig vor dem Anreisetermin gebucht, das heißt weniger als 30 Tagen, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 5 Tagen zu überweisen. 

4) Stornierung und nicht Inanspruchnahme der Leistung Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes den Vertrag storniert, entstehen dem Gast folgende Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis: Für Ferienwohnung und Doppelzimmer gilt

- Bis 60. Tag vor Mietbeginn: 0 %

- Bis 30. Tag vor Mietbeginn: 50 %*

- Anschließend sowie bei Nichtanreise:100%

*Um eine Stornierung z.B. aufgrund eines Krankenstandes des Gastes, zu vermeiden, kann mit Absprache und schriftliche Zustimmung der Gastgeberin die Buchung auf einen anderen Zeitpunkt innerhalb von 3 Monaten verschoben werden. Längstens jedoch bis zum 01.07.2023, da das Ferienhaus Gundelfingen zum 31.07.2023 schließt. Für den Aufwand wird 5% der Buchungssumme jedoch mindestens 100 € zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Bedarf wird eine Gutschrift erstellt. Der Aufenthalt muss vollständig bezahlt sein. Nur bei Kennzeichnung gültig* Für das Ferienhaus „Haus der Weichsel“ gilt - Bis 60. Tag vor Mietbeginn: 0 % - Bis 30. Tag vor Mietbeginn: 50 %* - Anschließend sowie bei Nichtanreise: 100% *Um eine Stornierung z.B. aufgrund eines Krankenstandes des Gastes, zu vermeiden, kann mit Absprache und schriftliche Zustimmung der Gastgeberin die Buchung auf einen anderen Zeitpunkt innerhalb von 6 Monaten verschoben werden. Für den Aufwand wird 5% der Buchungssumme jedoch mindestens 100 € zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Bedarf wird eine Gutschrift erstellt. Der Aufenthalt muss vollständig bezahlt sein. Nur bei Kennzeichnung gültig*

Für Weihnachten, Silvester, Ostern und Pfingsten gilt grundsätzlich:

- Keine Stornierung möglich! 100% werden in Rechnung gestellt.

4.1 Wenn der Gast später an-bzw. früher abreist als vereinbart, egal aus welchem Grund, ist er dennoch verpflichtet, dem Vermieter auch für die Tage, an denen er die reservierte Ferienunterkunft nicht in Anspruch nimmt, den vollen, vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Ein Mietpreisrückerstattungsanspruch wird ausgeschlossen. Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

5) An- und Abreise

Am Anreisetag wird die Ankunft des Gastes zwischen 15.30 – 21.00 Uhr in Gundelfingen und zwischen 16.00 – 22.00 Uhr im Ferienhaus Veitriedhausen erwartet. Bei früherer oder bei späterer Anreise, hat der Gast dies rechtzeitig dem Gastgeber anzukündigen bzw. abzustimmen. Bei Anreise vor 15.30 Uhr können Sie gerne vorher schon Ihre Koffer abgeben. Bei schönem Wetter laden wir Sie ein, sich von der langen Fahrt in unserem Garten (nicht überdacht) zu erholen. Am Abreisetag wird der Gast das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in einem sauberen Zustand, besenrein, mit gespültem Geschirr und leerem Kühlschrank übergeben. Wenn Sie die Betten abziehen möchten bei Abreise, freuen wir uns natürlich darüber.

6) Haftung

Der Mieter ist für die Ferienunterkunft und die Einrichtung verantwortlich und hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die Gartenanlage. Entstehen in der Ferienwohnung oder im Gästezimmer Schäden, die durch den Gast oder ihn begleitende Personen oder Haustiere verursacht werden, haftet der Gast für diese Schäden. Ebenso haftet der Gast für Verschmutzungen, die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgehen. Der Gast verpflichtet sich dem Mieter unverzüglich – nicht erst bei Abreise – den Schaden anzuzeigen. Es erfolgt immer eine gemeinsame Endabnahme der Ferienunterkunft. Eltern haften grundsätzlich für Ihre Kinder. Das Betreten der Sauna, des Badezubers sowie des Gartens, das Benutzen der Äxte zur Brennholzgewinnung und das Verlassen der Gartenwege geht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Eltern haben ihre Kinder zu beaufsichtigen. Da der Gartenteich nicht eingezäunt ist, dürfen Kinder nur in Begleitung Erwachsener diesen Bereich betreten. Auch der Verzehr der GartenKräuter und Beeren sowie Blätter ergeht auf eigene Gefahr. Bei sonstigen Schäden haftet der Mieter nur dann, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter beruht. Für Geld, Wertsachen oder vom Gast mitgebrachten Gegenständen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern usw., die sich auf dem Gelände der Wohlfühloase befinden, wird nicht gehaftet.

7) Kündigungsrecht des Vermieters

Der Gast verpflichtet sich, die schriftlich oder mündlich vereinbarte Belegung einzuhalten. Sollten noch weitere Personen bei Ihnen übernachten wollen, ist der Gast dazu verpflichtet, vor Eintreffen der weiteren Personen, dass Ihrem Gastgeber zu melden und den Aufpreis zu begleichen. Die maximale Belegung sollte dabei nicht überschritten werden. Kommt der Gast dieser Verpflichtung nicht nach (überschreitet der Gast die mit dem Gastgeber vereinbarte Belegungszahl), ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

Sämtliche Zimmer sind Nichtraucherzimmer! Die entsprechenden Aschenbecher vor dem Hauseingang sowie im Garten sind zu nutzen. Wird in Zimmern geraucht, endet das Mietverhältnis fristlos (gem. § 543 Abs. 1 BGB außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund). Auch das Rauchen im Zimmer aus geöffneter Türe oder Fenster ist strengstens verboten und führt zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Die daraus entstehenden Kosten (Renovierung etc.) werden dem Gast in Rechnung gestellt. Bei erheblicher und anhaltender Ruhestörung sowie anderen Verstößen des Mieters gegen Bestimmungen und Gebote aus dieser Vereinbarung sowie der Hausordnung, ist der Vermieter berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Gast ohne Anspruch auf Schadenersatz des Hauses zu verweisen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den vollen für die vereinbarte Mietdauer geltenden Mietpreis zu berechnen. Dem anderen Vertragsteil steht es frei, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8) Die Schlüssel, Schließanlage

Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für die Ferienwohnung und das Gästezimmer anzufertigen. Vor der Abreise sind sämtliche Schlüssel an den Vermieter persönlich zu übergeben. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass die Ferienunterkunft mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden. Systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen hohe Kosten. Der Gast verpflichtet sich jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Gast ist verpflichtet, die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahl erforderlich sind, zu tragen. Verpflichtung besteht dann nicht, wenn der Mieter Umstände nachweist, aus denen sich ergibt, dass ein Missbrauch der Schlüssel ausgeschlossen ist.

9) Gerichtstand ist 89407 Dillingen a. d. Donau. Es gilt deutsches Recht.

10) Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.